Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Tahiri Bedachungen –

Stand Juni 2023


-Dachdeckerhandwerk-


§ 1 Vertragsgrundlage

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB/A. Die Vertragsbeziehung richtet sich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§631 ff. BGB). Soweit die erbrachten Leistungen Bauleistungen im Sinne des §650a BGB darstellen, gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften für Bauverträge. Verbraucherbauverträge (§§650i ff. BGB) finden nur Anwendung, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Ein gesonderter schriftlicher Werk- oder Bauvertrag ist für die Ausführung der Leistungen nicht erforderlich; die Annahme des Angebots oder der Beginn der Leistungserbringung genügt für das Zustandekommen des Vertrags. Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie den Flachdachrichtlinien, ausgeführt.


§ 2 Angebot und Preise

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen vier Monaten nach Vertragsschluss begonnen werden. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 1 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,65% je 1% Lohnkostenänderung. Sollte sich der Einkaufspreis für benötigte Materialien des obigen Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der jeweilige Einheitspreis entsprechend der Gewichtung des Materialanteils in dieser Position. Der Nachweis der Kostensteigerung wird bei Bedarf durch entsprechende Nachweise des beliefernden Großhandels geführt. Dies gilt nicht für Materialien, deren Einbau innerhalb der ersten zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Bei Beginn der Baumaßnahme geben wir die so geänderten Angebotspreise bekannt. Verteuert sich die Maßnahme um mehr als 20 %, hat der Kunde ein kostenfreies außerordentliches Kündigungsrecht. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.


§ 3 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist, wenn es sich um ungewöhnliche Witterungsbedingungen handelt. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

§ 4 Vergütung

Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde; abweichende Zahlungsziele können individuell im Angebot oder auf der Rechnung festgelegt sein. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein.

§ 5 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie den Flachdachrichtlinien, ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle elektrisch/mechanischen Antriebsteile von Lichtkuppelöffnungen, Dachfensteranlagen etc. Im Übrigen gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt:

• 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen)

• 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z.B. Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Gebäudesubstanz betreffen

§ 6 Pflege und Wartung

Der Besteller ist verpflichtet, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der erbrachten Leistungen regelmäßige Pflege- und Wartungsmaßnahmen vorzunehmen, soweit diese branchenüblich und erforderlich sind. Für Schäden, die ursächlich auf eine unterlassene Wartung oder mangelhafte Pflege zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 7 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

§ 9 Abnahme

Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Schlussabnahme nach Fertigstellung der Leistung gemäß § 640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich unter Berufung auf Mängel, so ist unabhängig von der Berechtigung der Mängelrüge eine Zustandsfeststellung der Werkleistung gemäß § 650 g BGB durchzuführen und zu protokollieren.

§ 10 Leistungsermittlung, Aufmaß und Abrechnung

Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen ohne Aufmass. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart, erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufmass. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den Bearbeitungsmehraufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und Türöffnungen bei Fassaden, oder Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Lüftungsöffnungen bei Dachflächen, werden diese Flächen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 qm übermessen. Bei Längenmaßen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgröße unberücksichtigt. Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere detaillierte Aufmassregeln durch Vereinbarung der einschlägigen ATV VOB/C-DIN 18 336 und 18 338 zugrunde legen.

§ 11 Mitbenutzung von Baustelleneinrichtungen und Mediennutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorhandene Gerüste und Lagerplätze kostenlos mitzubenutzen sowie Wasser und Strom für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu entnehmen.

§ 12 Vorbereitungsmaßnahmen des Bestellers und Haftungsbeschränkung

Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche Gegenstände, Einrichtungen und Außenanlagen, die durch die Ausführung der Arbeiten oder die Lagerung von Materialien gefährdet sein könnten, vor Beginn der Arbeiten ausreichend zu sichern oder zu entfernen. Für Schäden an nicht gesicherten oder nicht entfernten Gegenständen, Einrichtungen und Außenanlagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich durch den Auftragnehmer verursacht.

§ 13 Vertragsrücktritt und Kündigungsrechte

Unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn zum Rücktritt vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung. Gleiches gilt bei wesentlichen Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, sowie bei Ausbleiben fälliger Zahlungen trotz einer angemessenen Nachfrist. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen nach den vereinbarten Einheitspreisen sowie Ersatz der nachweislich entstandenen Kosten. Weitergehender Schadensersatz kann nur verlangt werden, wenn er angemessen ist; der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.

§ 14 Datenschutz – Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO

Die Firma Tahiri Bedachungen, erhebt Ihre Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung, um vorvertragliche, vertragliche und nachvertragliche Pflichten zu erfüllen, sowie zur direkten Ansprache an Sie. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1b DSGVO und bedarf in diesem Rahmen nicht Ihrer Einwilligung. Hiermit möchten wir implizit unserer Informationspflicht nachkommen. Von uns genutzte Daten: Vorname, Name, Firmenname, Adresse, Baustelle, E-Mail, Telefon, Fax. Die Löschung erfolgt, sobald die Daten für uns nicht mehr erforderlich sind. Hierbei werden gesetzliche Verjährungsfristen und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigt. Datenweitergabe an Dritte: Falls die Datenweitergabe nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO für die Abwicklung des Vertrags mit Ihnen unbedingt erforderlich ist, dürfen die personenbezogenen Daten an zwangsläufig beteiligte Dritte weitergegeben werden. Hierzu gehören z.B. Baustofflieferanten, Architekten, Subunternehmen, Steuerberater, etc. Rechte des Auftraggebers: Sie können der Datenverwendung zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Auch haben Sie das Recht Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten und diese ggf. zu berichtigen oder bei Unzulässigkeit löschen zu lassen. Zudem besitzen Sie das Recht auf Verarbeitungseinschränkung, Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Ihren Widerruf richten Sie bitte an: per E-Mail an info@tahiri-bedachungen.de oder per Post an Tahiri Bedachungen Dachdeckermeisterbetrieb - Herrn Muhamet Tahiri - Priestersberg 22 a - 53567 Buchholz

§ 15 Sonstiges

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschluss von Verbraucherschlichtungsverfahren – Information gemäß § 36 VSBG: Der Auftragnehmer ist weder gesetzlich verpflichtet noch beteiligt er sich freiwillig an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).